Bestattung
Die kirchliche Bestattung ist eine
gottesdienstliche Handlung, bei der die Kirche ihre verstorbenen
Glieder
zu Grabe geleitet. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt
und des Verstorbenen und seines Lebens gedacht. Die kirchliche
Bestattung
wird nach der gültigen Ordnung (Agende) gestaltet.
Aussegnung
Auf Ihren Wunsch hin ist der Pfarrer auch bereit, zu einer
häuslichen Aussegnung, einer kleinen Feier am Sarge, zu Ihnen zu
kommen. Für Trauernde kann es eine Hilfe sein, auf diese Weise von
einem lieben Menschen Abschied zu nehmen, wenn der sein Haus für immer verlässt.
Bestatter
Für alles, was im Falle einer Bestattung zu bedenken
und zu regeln ist, bieten die Bestattungsinstitute ihre Dienste an. Der
Bestatter Ihrer Wahl - aus Gründen des Wettbewerbs darf Ihre
Kirchengemeinde
keine Empfehlung aussprechen - vereinbart auch den Termin für die
Bestattung mit der zuständigen Friedhofsbehörde. Er sollte sich jedoch
darüber vorher auf jedem Fall mit dem Pfarrer, der den
Trauergottesdienst hält, verständigen. Nur so kann er sich darüber
vergewissern, dass dieser zu dem gewünschten Zeitpunkt nicht durch
andere Verpflichtungen gebunden ist.
Trauergespräch
Vor der Bestattung meldet sich der Pfarrer bei Ihnen. Er wird mit Ihnen
verabreden, wann er zu einem seelsorglichen Gespräch zu ihnen kommen
kann. Dabei geht es auch um das Leben des Verstorbenen und um die
Vorbereitung des Trauergottesdienstes. Vielleicht haben Sie selbst
bestimmte Vorstellungen, wie dieser gestaltet werden soll. Vielleicht
möchten Sie selbst die Lieder
aussuchen oder einen Predigttext (Bibelwort) vorschlagen. Vielleicht
wünschen
Sie besondere musikalische Solostücke. Ob und in welcher Form das
möglich
sein kann, soll ebenfalls bei dieser Gelegenheit besprochen
werden.
Trauergottesdienst
Der Trauergottesdienst selbst findet in der Regel in einer
Friedhofskapelle statt. Dort versammeln sich die Angehörigen zunächst
in einem
besonderen Raum und werden dann von dort in die Kapelle geführt. Zum
Trauergottesdienst gehört auch der Gang zum Grabe und die Beisetzung.
Eine weitere Form ist die Feuerbestattung. Eine solche beginnt
ebenfalls meistens mit einem Trauergottesdienst in der Kapelle. Zur
späteren
Beisetzung der Urne wird Sie Ihr Pfarrer gern begleiten und die dazu
vorgesehene
gottesdienstliche Handlung vornehmen.
Wenn Sie eine sehr große Trauergemeinde erwarten, steht Ihnen auch die
Stiftskirche zur Verfügung.
Totengedenken
Jeweils am Sonntag nach dem Trauergottesdienst werden die Namen der
Verstorbenen in den Gemeindegottesdiensten abgekündigt, und ihrer sowie
ihrer Angehörigen wird im Fürbittengebet gedacht.
Die Angehörigen werden außerdem schriftlich zu einem Gottesdienst am
Ewigkeitssonntag eingeladen, in dem die Namen aller derer, die im
Kirchenjahr zuvor verstorben sind, noch einmal verlesen werden.
Ausgetretene
Manchmal kommt es zu Problemen, weil jemand, der verstarb,
aus der Kirche ausgetreten war. Denn in der Regel werden nur Personen,
die der evangelischen Kirche angehören, kirchlich bestattet. Für
Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche
waren, kann jedoch ausnahmsweise ein Trauergottesdienst gehalten
werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der
Verstorbene allerdings ausdrücklich eine kirchliche Bestattung
abgelehnt, ist dies nicht möglich, auch
dann nicht, wenn die Hinterbliebenen es ausdrücklich wünschen.
Ungetaufte Kinder
Verstirbt ein Kind, bevor es durch die Taufe Glied der
Kirche wurde, soll es kirchlich bestattet werden, wenn die Eltern oder
Pflegeeltern es wünschen.
Weitere Fragen
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Gästebuch
zur Verfügung. Wenn diese von allgemeinem Interesse sind, werden sie
später auch an dieser Stelle beantwortet.
Benötigen Sie jedoch eine schnelle Antwort, so geben Ihnen die Pfarrer oder das Gemeindebüro
selbstverständlich sofort telephonisch Auskunft.