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Freunde und Förderer der Stiftskantorei


Wer sich die Musik erkiest,
hat ein himmlisch Gut gewonnen;
denn ihr erster Ursprung ist
von dem Himmel selbst gekommen,
weil die lieben Engelein
selber Musikanten sein.

Martin Luther



Stiftskirche

Seit September 1999 gibt es die "Freunde und Förderer der Stiftskantorei Schildesche", einen Verein, dessen Mitglieder es sich laut Satzung zur Aufgabe gemacht haben, "die Arbeit der Stiftskantorei ideell und materiell zu unterstützen".

Das ist immer dann erforderlich, wenn bei kirchenmusikalischen Veranstaltungen der Stiftskantorei die Ausgaben für Honorare und sonstige Kosten durch die Einnahmen nicht gedeckt werden.

Der Förderkreis möchte erreichen, dass das anerkannt hohe Niveau der Stiftskantorei, das sich unter anderem immer erneut bei Aufführungen großer Werke wie Bachs "Weihnachtsoratorium" oder Händels "Messias" gezeigt hat, erhalten werden kann.

Künftig werden auch Werke zu Gehör gebracht, die ebenso bedeutend, aber vielleichtOrgel weniger bekannt sind, wie zum Beispiel Mendelssohns "Lobgesang", und deshalb eventuell größere Unterstützung brauchen.

Uns liegt die Anwerbung weiterer Mitglieder am Herzen. Wir bitten daher die Interessenten für anspruchsvolle kirchenmusikalische Aufführungen, dem Förderkreis als Mitglied beizutreten.

Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge von zur Zeit 50,-- Euro und gelegentliche Spenden sollen uns in Zukunft in die Lage versetzen, von einzelnen Großspenden unabhängig zu werden. Über Mitgliedsbeiträge und Spenden stellen wir eine Zuwendungsbescheinigung aus.

Für Beratungsgespräche steht Ihnen der Vorsitzende des Fördervereins, Herr Dr. Wilfried Hilker, unter der Telephonnummer (0521) 85 11 2 gern zur Verfügung.






Ihre Mitgliedschaft können Sie auf folgendem Formular (das Sie vom Vorsitzenden oder im Gemeindebüro erhalten)  erklären:


(  ) Ich erkläre meinen Beitritt zum Kreis der "Freunde und Förderer der Stiftskantorei Schildesche". Ich ermächtige den Förderkreis, meinen Jahresbeitrag in Höhe von Euro _____ bei Fälligkeit zu Lasten des Kontos Nr. ____________ bei der __________________________ BLZ _________ mittels Lastschrift einzuziehen

(  ) Ich verzichte auf den Status eines Mitglieds im Förderkreis, bin aber gleichwohl bereit, die Konzerte der Stiftskantorei regelmäßig / einmalig (Nichtzutreffendes bitte streichen.) mit Euro _____zu unterstützen.

(  ) Ich möchte vor meiner Beitrittsentscheidung noch weitere Informationen und mich mit Ihnen unverbindlich unterhalten.
Rufen Sie mich doch bitte in den nächsten Tagen an, am besten am _______ zwischen ______und ______ Uhr.

Bitte Ihre vollständige Anschrift mit Tel.-Nr.: ________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________________________________

 Datum: _________  Unterschrift: ______________________________
   



Auch für Einzelspenden ist der Förderkreis dankbar.

Konto des Fördervereins:
Sparkasse Bielefeld (Konto Nr. 15 362 981)
BLZ 480 501 61


Auszug aus der Satzung des Förderkreises


§ 1    Der Förderkreis führt den Namen "Freunde und Förderer der Stiftskantorei Schildesche".

§ 2    Zweck des Förderkreises ist es, die Arbeit der Stiftskantorei ideell und materiell zu unterstützen, insbesondere die Aufführung großer Werke zu ermöglichen. Dies geschieht vor allem, indem er der Kantorei für ihre musikalischen Darbietungen finanzielle Zuschüsse zu den Honoraren und sonstigen Unkosten zur Verfügung stellt; ferner, indem er durch Informationen über diese Darbietungen Zuhörer einlädt.

§ 4    Mitglied des Förderkreises kann jede Person oder Körperschaft werden, die bereit ist, seine Ziele zu unterstützen.

§ 5    Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Er wird bei Gründung des Förderkreises auf DM 100 festgesetzt. Die Beitragszahlung erfolgt zu Jahresbeginn über das Lastschrifteinzugsverfahren.

§ 6    Organe des Förderkreises sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 11    Einmal jährlich findet im ersten Quartal eine Mitgliederversammlung statt.

§ 12    Die Mitgliederversammlung beschließt über

    a) die Entgegennahme des Geschäfts- und
    Kassenberichts,
    b) die Entlastung des Vorstandes,
    c) die Wahl des Vorstandes auf drei Jahre,
    d) die Wahl der Kassenprüfer und
    e) Satzungsänderungen;