Hauptseite Personen Termine Gästebuch Links Impressum



Informationen für Trauungen in der Stiftskirche Schildesche

Stiftskirche Schildesche Vor einer Hochzeit ist vieles zu überlegen. Im Hinblick auf eine kirchliche Trauung sollen diese Informationen helfen, das Nötige zu bedenken. Auch einige Regeln gelten in unserer Gemeinde. Es ist besser, sie frühzeitig zu kennen, und es  beugt unnötigen Verstimmungen vor, wenn alle Beteiligten von Anfang an darüber unterrichtet sind.

1. Termin der Trauung
Bitte nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt mit Ihrem zuständigen Pfarrer auf, um mit ihm einen möglichen Trautermin abzusprechen. Möchten Sie aus besonderen Gründen, dass ein anderer Pfarrer Ihre Trauung hält, geht der Weg trotzdem über Ihren zuständigen Pfarrer und sein Einverständnis (Dimissoriale / Freigabe). Dies gilt besonders für Brautpaare, die nicht in unserer Gemeinde wohnen. Aber auch, wenn Sie zur Stiftskirchengemeinde gehören, dürfen Sie Ihren Bezirkspastor nicht übergehen.

Um Datum und Uhrzeit aber endgültig festzulegen, wenden Sie sich auf jeden Fall an das Gemeindebüro (Johannisstraße 13, Tel.: 873 442). Nur dort nämlich wird - bei mehreren Pfarrern unverzichtbar - ein zentraler Terminkalender geführt. Erst wenn Ihre Trauung darin eingetragen ist, haben wir die Zeit für Sie verbindlich reserviert.




2. Traugespräch
Vor der Trauung führt Ihr Pfarrer ein Traugespräch mit Ihnen. Selbstverständlich können Sie ihn auch vorher schon auf Fragen ansprechen, die Sie frühzeitig geklärt haben möchten. Im Traugespräch selbst geht es dann um den Sinn und Inhalt einer kirchlichen Trauung und darum, wie der Gottesdienst verläuft und wie er gestaltet werden soll. Vielleicht haben Sie selbst dazu Vorschläge, etwa was die Lieder oder Ihren Trauspruch anbetrifft. Hin und wieder wirken auch Verwandte oder Freunde bei einer Trauung mit. Diese können zum Beispiel eine biblische Lesung oder die Fürbitten übernehmen. Einzelheiten des Ablaufs und Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen sollen in aller Ruhe mit Ihnen besprochen werden.





3. Eintragung ins Kirchenbuch
Jede Trauung wird ins Kirchenbuch eingetragen und damit für spätere Generationen dokumentiert. Solche Eintragungen sollen vollständig sein, und dazu werden bestimmte Angaben benötigt. Beim Traugespräch werden daher auch die Personalien aufgenommen. Dazu gehören die Daten und Ortsangaben von Taufe und Konfirmation. Am einfachsten ist es, diese Angaben der Konfirmationsurkunde zu entnehmen, die jeder bei seiner Konfirmation erhalten hat.



4. Altarschmuck
Für den Altarschmuck sorgt das Brautpaar selbst. Entweder es nimmt das in eigene Regie oder beauftragt damit eine Gärtnerei. Die Blumen können eine Stunde vor Beginn der Trauung geliefert werden. Treffen Sie dazu rechtzeitige Absprache mit unserem Gemeindebüro, damit die Kirche dann auch für Sie geöffnet ist. Vergessen Sie bitte nicht, die leeren Vasen oder Schalen auch wieder abzuholen. Am besten vereinbaren Sie dies sofort mit dem Gemeindebüro. Finden an einem Tage mehrere Trauungen statt, kann man sich auf einen gemeinsamen Blumenschmuck einigen. Unser Gemeindebüro hilft Ihnen gern dabei, sich mit den anderen Paaren in Verbindung zu setzen.

Für den Altar bitten wir Sie, auf Topfpflanzen oder künstliche Blumen zu verzichten, sondern ausschließlich Schnittblumen zu wählen. Denn diese symbolisieren, dass Christus sein Leben für uns dahingegeben hat. Dezenter Schmuck ist in der Regel wirkungsvoller und auch dem Gottesdienst angemessener als eine überquellende Fülle. Blumenstreuen in der  Kirche ist leider nicht zulässig, weil das im Fußboden Flecken  verursacht, die sich nicht mehr entfernen lassen.


 
5. Musik
Für manche Trauungen werden neben den Liedern und dem Orgelspiel noch besondere Musikstücke gewünscht. Vielfach machen sich die beteiligten Familien oder Freunde dafür stark; oft wollen sie das Brautpaar damit überraschen. Dazu ist eine rechtzeitige Absprache mit dem Pfarrer und der Kantorin, Frau Jansen-Ittig (Tel.: 875 08 35), unerlässlich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass sich nicht jede Musik für einen Gottesdienst eignet und wir deshalb nicht jeden Wunsch akzeptieren können.



6. Photo- und Videoaufnahmen
 Verstehen Sie bitte, dass Photo- oder Videoaufnahmen außer  beim Ein- und Ausgang nur noch nach Abschluss des Gottesdienstes gestattet  sind, und geben Sie es an Ihre Gäste weiter. Vielleicht sind Sie das  von Film und Fernsehen her anders gewohnt. Aber Sie werden Ihre Trauung umso intensiver erleben, je ungestörter Sie sich auf das Geschehen konzentrieren können.

 
     
            

 7. Kollekten und Kosten

 Die Kollekte ist bei allen Trauungen für die Arbeit der Stiftskirchengemeinde bestimmt. Sofern Sie es wünschen, dass Ihre Hochzeitsgäste  für einen anderen Zweck spenden, bitten wir Sie, ihnen dafür an anderer Stelle Gelegenheit zu geben.  Von Brautpaaren, die nicht in unserer Gemeinde wohnen, erbitten wir Eur 30,00 für das Orgelspiel. Falls Sie einen eigenen Organisten mitbringen, entfallen die Eur 30,00. 
 
     
            

 8. Dienst der Küster/in
 Der ehrenamtliche Küster/die ehrenamtliche Küsterin sind für den Ablauf nach der Ordnung unserer Gemeinde  und für die Sicherheit in der Kirche verantwortlich. Gelegentlich muss er oder sie deshalb bestimmte Anweisungen geben. Haben Sie also bitte Verständnis  für seinen oder ihren Dienst und vermitteln Sie es gegebenenfalls auch Ihren Gästen. Auf Reisstreuen bitten wir aus mehreren Gründen (z.B. Hunger in der Welt, Gebäudeschäden durch Tauben) zu verzichten.

      
           

 9. Abkündigung der Trauung
 An den beiden Sonntagen vor der Trauung werden die Namen der Brautpaare abgekündigt, und die Gemeinde schließt Sie dann in ihr Fürbittengebet ein. Zu diesen Gottesdiensten sind Sie besonders herzlich eingeladen.

       
           

 10. Katholische Ehepartner / ökumenische Trauung
 
Die evangelische Trauung wird von der katholischen Kirche anerkannt. Voraussetzung ist, dass bei dem zuständigen katholischen Pfarrer ein Dispensantrag (Befreiung von der Formpflicht) gestellt wird.
Manche Brautpaare wünschen auch, dass Pfarrer beider Konfessionen bei ihrer Trauung mitwirken. Man nennt das "ökumenische Trauung", obwohl es sich um eine evangelische (in einer evangelischen Kirche) oder um eine katholische Trauung (in einer katholischen Kirche) handelt.
      
           

 11. Nichtchristen / aus der Kirche Ausgetretene
 
Auch für Paare, bei denen ein Partner kein Mitglied einer Kirche ist, besteht die Möglichkeit einer gottesdienstlichen Feier zur Eheschließung. Wir sprechen mit Ihnen gerne über die Details dieser Möglichkeit. Bitte wenden Sie sich dazu an einen der Pfarrer unserer Gemeinde.
     


Weitere Fragen
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Gästebuch zur Verfügung. Wenn diese von allgemeinem Interesse sind, werden sie später auch an dieser Stelle beantwortet.

Benötigen Sie jedoch eine schnelle Antwort, so geben Ihnen die Pfarrer oder das Gemeindebüro selbstverständlich sofort telephonisch Auskunft.